Beratung für Arbeitssicherheit Arbeits - Sicherheit in der Industrie durch externe Sicherheitsfachkraft / Sicherheitsingenieur / Sachverständiger
DEFINITION / AUFGABE - ARBEITSSICHERHEIT / ARBEISSCHUTZ
Durch eine optimierte Arbeitssicherheit und eine hohe Anlagensicherheit wird die Gesundheit der Mitarbeiter in Unternehmen gesichert und ein gutes Miteinander von Mensch, Umwelt, Technik erreicht.
Die Arbeitssicherheit berücksichtigt die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen der Arbeit um ein sicheres Arbeiten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Derjenige, der als Unternehmer oder dessen Beauftragter Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, muss insbesondere beim Auftreten von Unfällen damit rechnen, persönlich straf- und zivilrechtlich belangt zu werden.
Die Rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung".
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (u.a. Sicherheitsingenieure) und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin)) geregelt.
Arbeitsgebiet - Arbeitsschutz
BERATUNG ARBEITSSICHERHEIT
- Überprüfung und Beratung bzgl. der Einhaltung der betrieblichen und gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften in Ihrem Unternehmen
- Beratung zur Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Beratung bei der Durchführung von gefährlichen Arbeiten u.a. unter Berücksichtigung der BGV, UVV, GefahrstoffV
- Verbindung der Arbeitssicherheitsberatung mit Aspekten der Anlagensicherheit / Sicherheitstechnik
- Schulung von Arbeitnehmern im Gebiet Arbeitsschutz / Anlagensicherheit
- Unterrichtung und Unterweisung von Beschäftigten (entspr. BetrSichV).)
- Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG / ASiG).
- Bewertung von zulässigen Konzentrationen an toxischen Stoffen (z.B. infolge einer Betriebsstörung) - Sicherheitsingenieur bzw. §29a BImSchG Sachverständiger
- Beratung zu allen Arbeitssicherheitsfragen und Unterstützung bei der Lösungsfindung / Gefahrenbeseitigung
UNTERSUCHUNGEN ARBEITSSICHERHEIT / ARBEITSSCHUTZ
- Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheits verordnung (führt ein Sicherheitsingenieur / Sachverständiger durch)
- Untersuchung zur Arbeitssicherheit / Betriebssicherheit ( §3 BetrSichV, §5 ArbSchG, )
- u. a. Gefährdungsbeurteilungen, auch betrefffend Gefahrstoffverordnung
- dies ist in der Regel verbunden mit einer ganzheitlichen Ermittlung und Bewertung
der Gefährdungsfaktoren im Rahmen der Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erstellung von Checklisten zur Ermittlung von Gefährdungen (abhängig vom Arbeitsmittel)
- Entwicklung einer Beurteilungs- und Bewertungsmatrix zur Risikobeurteilung
- Festlegung von Gegenmaßnahmen in Abhängigkeit vom Gefahrenpotential - Schutzstufenkonzept (Gefahrstoffverodnung)
- Begehung von verschiedensten Industrieanlagen zur Durchführung der Arbeitssicherheits-Untersuchungen
- Festlegung von wiederkehrenden Prüfungen und Prüfristen für Apparate / Komponenten (auf Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen)
- Durchführung von außerordentlichen Prüfungen
- Untersuchung von Unfallereignissen und Festlegung von evtl. Gegenmaßnahmen
DOKUMENTATION ARBEITSSICHERHEIT / ARBEITSSCHUTZ
- Erstellung von Betriebsanweisungen / Betriebshandbüchern
- Gutachten über die Betriebssicherheit inkl. Anlagenbegehungen
- Integration von Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen (BetrSichV) in bestehende in ein integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 9001 und 14001)
- Erstellung Explosionsschutzdokument und Explosionsschutzkonzept
(wird durch einen für den Explosionsschutz und die Anlagensicherheit bekanntgegebenen §29a BImSchG Sachverständiger erstellt)
REFERENZEN ARBEITSSICHERHEIT / ARBEITSSCHUTZ
- Tätigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit bei einer Vielzahl von Betrieben, (hauptsächlich im Bereich von Chemieanlagen / Chemische Industrie)
- Erfahrungen in der Begutachtung und Handhabung von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen
- Bewertung von toxischen Gaskonzentrationen bei Prüfung und Erstellung einer Vielzahl Störfallbetrachtungen / Auswirkungsbetrachtungen in Sicherheitsanalysen / Gutachten
- Durchführung von Gefährdungsanalysen (ArbSchG, BetrSichV)
- Gutachten zur Anlagensicherheit / Betriebssicherheit inklusive Anlagenbegehungen
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