Ingenieurbüro für Anlagensicherheit Dipl.-Ing. Winkelhüsener

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BImSchG Genehmigungsverfahren

Umweltbelastende Gewerbebetriebe und Industrieanlagen benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die in erster Linie die Errichtung, die Änderung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betreffen.
Das Immissionsschutzrecht hat das Ziel den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere in Form von Luft- Verunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Strahlungen und ähnlichen Einwirkungen die von Anlagen der Unternehmen ausgehen können, schützen.
Zur Erlangung einer hohen Anlagensicherheit dient auch die Einhaltung der Anforderungen der Störfallverordnung (12.BImSchV) und eine Beratung durch technische Fachleute / §29a BImSchG Sachverständige im Rahmen der Erstellung von Genehmgungsunterlagen bzw. im BImSchG Genehmgungsverfahren.
Aufgrund unserer vielseitigen Erfahrungen im Bereich der Anlagensicherheit stehen wir Ihnen auch gerne im Rahmen von BImSchG - Genehmigungsverfahren oder anderen Behördenkontakten beratend gerne zur Seite.

Angebotene Leistungen

  • Beratung bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren und der Erstellung von Genehmigunsunterlagen
  • Beratung bei allen Behördenangelegenheiten die die Anlagensicherheit und ein BImSchG - Genehmig. - Verfahren betreffen
  • Erstellung eines Erlaubnisantrages, Änderungsantrages (Errichtung und Betrieb)
  • Koordination der Arbeiten aller an der Anttragsstellung Beteiligter und Terminverfolg
  • Erstellung eines BImSchG Genehmigungsantrages
  • Vorstellung des Antrages bei der Behörde
  • Erstellung von Änderungsanzeigen gemäß §15 BImSchG für nicht wesentliche Änderungen
  • Koordinierung - Erstellung Genehmigungsantrag, Brandschutzkonzept, UVS im Änderungsgenehmigungsverfahren oder Neugenehmigungsverfahren, BImSchG Genehmigungsverfahren
  • Ausarbeiten von brandschutztechnischen Maßnahmen und Einrichtungen nach Bauordnung, BetrSichV und Löschwasserrichtlinie inkl. Beratung
  • Sicherheitsbericht Erstellung (bei einem BImSchG-Genehmigungsverfahren mit Bezug auf die Störfall-Verordnung / 12.BImSchV) (Schwerpunkt in der Chemie Industrie)
  • Beratung und Begleitung bei dem gesamten BImSchG - Genehmigungs - Verfahren
  • Vertretung der Betreiberinteressen bei Behördenkontakten (u.a. bei Erörterungsterminen)
  • Übernahme von Verhandlungen im Rahmen von BImSchG - Genehmigungsverfahren mit den Behörden
    (§29a Abs. 1 BImSchG Sachverständiger )
  • Erstellung von sicherheitstechnischer Stellungnahmen / Gutachten im Genehmigungsverfahren,
  • Gutachten - §29a BImSchG und ö.b.v. Sachverständiger für Anlagensicherheit
  • Prüfung des Genehmigungsbescheides auf Konformität zu den Unterlagen des eingereichten BImSchG - Antrages. Bei Abweichungen wird das Einlegen eines Widerspruchs geprüft.

Referenzen für Genehmigungsverfahren

Durchführung der oben aufgeführten Dientstleistungs-Palette im Rahmen von BImSchG - Genehmigungsverfahren mit dem Schwerpunkt der chemischen Industrie und im Lebensmittelbereich. Siehe u.a. unter Punkt Referenzen der Internetseite.